.... oder das kleingedruckte in möglichst klaren Sätzen:
- Arbeitsplatz
Die Mietwerkstatt stellt dem Mieter einen Arbeitsplatz zur Verfügung.
- Werkzeuge
Dem Mieter wird von der Mietwerkstatt eine gut ausgerüstete Werkzeugkiste übergeben. Weitere Werkzeuge und Geräte können dazugemietet werden. Insbesondere für Reparaturen an Fahrzeugen kann ein mobiler Fahrzeuglift gemietet werden. Der Mieter darf sein eigenes Werkzeug mitbringen.
- Material
Sämtliches Verbrauchsmaterial und Ersatzteile können bei der Mietwerkstatt zu fairen Preisen bezogen werden. Ersatzteile und Servicematerial müssen min. zwei Arbeitstage bestellt werden. Es ist dem Mieter freigestellt das benötigte Material selber mitzubringen.
- Entsorgung
Für sämtliches Material welches bei der Mietwerkstatt zurückgelassen wird, werden dem Mieter die Kosten für die Entsorgung nach Aufwand belastet. Für Material welches bei der Mietwerkstatt bezogen wurde, entfallen die Entsorgungskosten.
- Hilfestellung Fachpersonal
Benötigt der Mieter Hilfe von Fachpersonal, wird der Aufwand nach effektiv benötigter Zeit verrechnet.
- Schäden
Sämtliche Schäden welche der Mieter an Werkzeugen, Einrichtungen und Geräten verursacht, müssen vom Mieter bezahlt werden. Auch Handwerkzeuge wie Schraubenzieher und Schlüssel sind ersatzpflichtig.
- Reinigung
Nach abgeschlossener Arbeit wird das vom Mieter verwendete Werkzeug sowie der Arbeitsplatz in sauberem Zustand zurück gegeben. Bei Mängeln wird ein Reinigunskostenbeitrag von CHF 30.- belastet.
- Haftung
Der Mieter haftet selbst für die von Ihm erstellten Werke oder seine durchgeführten Reparaturen und Arbeiten. Die Mietwerkstatt kann nicht für fehlerhafte Reparaturen oder Konstruktionen haftbar gemacht werden. Ebenso werden Ersatzansprüche wegen fehledem Material oder nicht gelieferter Teile abgelehnt.






